Finsterwalde
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AGB BKF

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aus- und Weiterbildungen und Aufbauseminare

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aus- und Weiterbildung sowie Aufbauseminare gelten für alle Vereinbarungen mit dem Unternehmen City Fahrschule Finsterwalde GmbH.

2. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Die Anmeldung kann per Anmeldeformular oder Online an das Unternehmen erfolgen.

3. Vertrag

Mit der Anmeldung werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aus- und Weiterbildung und Aufbauseminare“ verbindlich anerkannt.

Die Anmeldung gilt als Vertragsabschluss und bedarf keiner schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

4. Zahlungsbedingungen

Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungen und Aufbauseminare sind mit Erhalt der Rechnung fällig.

5. Beendigung des Vertrages

Abmeldungen und Stornierungen sind bis 14 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

Bei Stornierungen zwischen dem 13. Arbeitstag und dem 4. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn können 50 % der Seminargebühr berechnet werden. Bei Stornierungen danach bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn kann die volle Gebühr berechnet werden. Teilnehmer, welche nicht zur Veranstaltung erscheinen oder bereits Stunden besucht haben sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

Für eine Durchführung zur beschleunigten Grundqualifikation bedarf es mindestens 5 Teilnehmer und für die Veranstaltung zur Berufskraftfahrerqualifizierung bzw. Weiterbildung bedarf es mindestens 10 Teilnehmer.

Das Unternehmen hält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt), Veranstaltungen zu verschieben bzw. abzusagen. In diesen Fällen werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt. Das Unternehmen bietet den Teilnehmern einen neuen Veranstaltungstermin an. Sollte der Wunsch von Teilnehmern bestehen, trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung doch durchzuführen, wird durch das Unternehmen ein neues Angebot erstellt. Dieses Angebot bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Teilnehmers.

Ansprüche des Teilnehmers bzw. des Anmeldenden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Kündigung bzw. Rücktritt haben in schriftlicher Form zu erfolgen. Grundsätzlich gilt der Tag des Eingangs im Unternehmen.

6. Sonstiges

Der Dozent ist berechtigt, die Identität des Teilnehmers durch Vorlage des Personalausweise oder Führerschein zu überprüfen.

Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl im Schulungsobjekt/-gelände eingebrachte Sachen (Wertsachen, Garderobe), entstehen. Bei auftretenden Schäden durch das Unternehmen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen zu treffen, welche dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Die Daten des Vertragspartners werden vom Unternehmen zur Vorbereitung und deren Durchführung erfasst. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Für Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Sitz des Unternehmens.

City Fahrschule Finsterwalde
Leipziger Straße 8
03238 Finsterwalde

Stand: 01.11.2022